Gerichtliche Vertretung
Prozesse vor Arbeits- oder Zivilgerichten sind keine Seltenheit – jedenfalls für Rechtsanwälte.
Die Hemmschwelle, ein gerichtliches Verfahren anzustreben ist für die meisten Mandanten hoch. Kommt es doch einmal zu einer Situation, in welcher Sie verklagt werden oder selber Klage erheben möchten, beraten wir Sie umfassend über alle Möglichkeiten und klären Sie über Abläufe und Inhalte auf, um Ihnen die Sorgen vor einem Gerichtsverfahren zu nehmen.
Ist ein Gerichtsverfahren unumgänglich, gehört dazu auch der außergerichtliche Teil. Schon hier stellen wir die Weichen für den optimalen Ausgang Ihres Verfahrens.
Wussten Sie, dass über 90% der arbeitsgerichtlichen Verfahren in einem Vergleich enden? Mit der richtigen Strategie und Verhandlungsgeschick erlangen wir hier die für Sie beste Lösung.
Sind Sie verklagt worden? Wir helfen Ihnen, die Situation zu bewerten und alle nötigen Schritte einzuleiten, um einen ungünstigen Ausgang für Sie rein aus formalen Gründen zu vermeiden. Anschließend steigen wir mit Ihnen zusammen tief in die Materie ein, um den Forderungen der Gegenseite optimal zu begegnen.
Es kommt nicht selten vor, dass auch ein Betriebsrat gegen den Arbeitgeber vor Gericht zieht, etwa weil der Arbeitgeber zwingende Mitbestimmungstatbestände übergangen hat und der Betriebsrat nun die Unterlassung fordert, bis er seine Mitbestimmung ausüben. Hier richtet sich die Beauftragung eines Rechtsanwalts nach § 40 BetrVG. Ob Ihr Vorhaben Aussicht auf Erfolgt hat und welches Vorgehen das Geeignetste ist, besprechen wir mit Ihnen gemeinsam im Gremium.
Und was kostet das?
Das kommt darauf an…
Bei Streitigkeiten zwischen einzelnen Personen im Zivilrecht/Pferderecht trägt am Ende grundsätzlich derjenige, der verliert, die gesamten Kosten. Gibt es keinen „klaren Sieger“, werden die Kosten nach dem Obsiegen und Unterliegen gequotelt, das heißt, es kann vorkommen, dass eine Partei 20% und die andere Parte 80% der Kosten zu tragen haben. Die Kosten setzen sich zusammen aus den Gerichtskosten und den Anwaltskosten.
Bei Streitigkeiten im Arbeitsrecht trägt grundsätzlich jeder seine eigenen Kosten, egal, wer obsiegt und wer unterliegt. Gerichtskosten fallen in der ersten Instanz nicht an.
Sowohl im Individualarbeitsrecht als auch im Pferderecht (Zivilrecht) besteht die Möglichkeit, dass vorhandene Rechtsschutzversicherungen die Kosten den Rechtsstreits übernehmen. Die Einholung der sogenannten Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung übernehmen wir in diesem Fall gern für Sie.
Bei Arbeitnehmervertretungen zahlt grundsätzlich der Arbeitgeber alle anfallenden Kosten, sofern die Beauftragung eines Rechtsanwalts erforderlich war, § 40 BetrVG. Die Überprüfung der Erforderlichkeit übernehmen wir vorab und stellen Sie als Gremium von der Kostentragungspflicht frei.