Kollektivarbeitsrecht
Das Kollektivarbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen der Arbeitgeberseite und den Vertretungsorganen der Arbeitnehmer, meistens dem Betriebsrat, dem Gesamtbetriebsrat oder dem Konzernbetriebsrat. Ins Boot geholt werden können aber auch der europäische Betriebsrat oder der SE-Betriebsrat. Ansprüche des einzelnen Arbeitnehmers werden auf dieser Ebene nicht geregelt.
Die Rechte und Pflichten des Betriebsrats finden sich überwiegend im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Es lohnt sich, zu wissen, in welchen Angelegenheiten der Betriebsrat mitwirken oder mitbestimmen darf und wo der Arbeitgeber ohne den Betriebsrat nicht handeln darf.
Wir beraten Sie umfassen zu allen betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen.
Sie wissen nicht genau, ob Sie zu Ihrem konkreten Problem einen Rechtsanwalt einschalten dürfen und wie die Kostentragung geregelt ist? Kein Problem, wir prüfen vorab für Sie, ob eine Inanspruchnahme erforderlich ist.
Betriebliche Mitbestimmung hat viele Seiten.