Kollektivarbeitsrecht

Das Kollektivarbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen der Arbeitgeberseite und den Vertretungsorganen der Arbeitnehmer, meistens dem Betriebsrat, dem Gesamtbetriebsrat oder dem Konzernbetriebsrat. Ins Boot geholt werden können aber auch der europäische Betriebsrat oder der SE-Betriebsrat. Ansprüche des einzelnen Arbeitnehmers werden auf dieser Ebene nicht geregelt.

Die Rechte und Pflichten des Betriebsrats finden sich überwiegend im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Es lohnt sich, zu wissen, in welchen Angelegenheiten der Betriebsrat mitwirken oder mitbestimmen darf und wo der Arbeitgeber ohne den Betriebsrat nicht handeln darf.

Wir beraten Sie umfassen zu allen betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen.

Sie wissen nicht genau, ob Sie zu Ihrem konkreten Problem einen Rechtsanwalt einschalten dürfen und wie die Kostentragung geregelt ist? Kein Problem, wir prüfen vorab für Sie, ob eine Inanspruchnahme erforderlich ist.

Betriebliche Mitbestimmung hat viele Seiten.

Zwingende Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
Kurzarbeit? Überstunden? Einführung von Microsoft Office 365? Nicht ohne den Betriebsrat - Ohne Mitbestimmung geht hier nichts.
Jetzt Termin vereinbaren
Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats
Die Betriebsvereinbarung zum Homeoffice wird nicht eingehalten? Es läuft etwas schief mit der Einhaltung der Datenschutzgrundsätze? Ihnen stehen umfangreiche Überwachungs- und Informationsrechte zu. Nutzen Sie sie.
Jetzt Termin vereinbaren
Ausübung der Mitbestimmung
Mitbestimmungsrechte lassen sich am effektivsten in Form einer Betriebsvereinbarung ausüben. Eine solche zu verhandeln braucht sowohl Geschick und Taktik als auch die richtige Strategie, damit nicht einseitige Interessen durchgesetzt werden. Wir helfen beiden Seiten, eine gute und nachhaltige Lösung zu finden.
Jetzt Termin vereinbaren
Previous slide
Next slide
Consent Management Platform von Real Cookie Banner